SOOS GmbH
FN 371831k (Handelsgericht, Vienna)
Eigentümer: Helmut Soos
Firmensitz:
GVS Bullion Group in der Millenium-City
Handelskai 94, Stiege 4 / 5.OG, AT – 1200 Wien
Tel.: 01 / 33 050 33 (International 0043 / 1 / 33 050 33)
Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)
der Firma SOOS GmbH für die Einlagerung von Edelmetallen und Münzen.
SOOS GmbH verwahrt die Edelmetalle mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Safelagerung erfolgt unter Verwendung von Tresoren der höchsten Sicherheitsklasse. Zusätzlich werden die Räumlichkeiten durch verschiedene VSÖ-geprüfte Alarmsysteme überwacht; es ist auch ein Sicherheitsdienst ständig vor Ort.
I. Verwahrung:
Die Edelmetalle werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in der Sammelverwahrung gelagert. Bei der Sammelverwahrung werden die Gegenstände mehrerer Kunden gemeinsam aufbewahrt. Der Kunde wird Miteigentümer an der Gesamtheit der gemeinsam verwahrten Gegenstände und erhält die gleichen Gegenstände ausgefolgt (Hersteller, Modell,…), ein Herstellungsjahr kann jedoch nicht berücksichtigt werden.
Die SOOS GmbH als Verwahrer erwirbt kein Eigentum an den eingelagerten Gegenständen.
II. Vertragsdauer:
Der Vertrag zur Edelmetalllagerung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieses Rechtsverhältnis bleibt auch nach Geschäftsunfähigkeit, Insolvenz oder Tod einer oder mehrerer Vertragsparteien aufrecht. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die SOOS GmbH kann unter Einhaltung einer mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag kündigen.
III. Ausfolgung und Vorlage:
Ausfolgungen und die Vorlage der Edelmetalle können jederzeit während der Geschäftsöffnungszeiten kostenfrei vorgenommen werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Ausfolgungen kostenpflichtig. Aus Sicherheitsgründen und zur reibungslosen und schnelleren Abwicklung wird auf alle Fälle empfohlen, zur Ausfolgung rechtzeitig vorher einen Termin zu vereinbaren. Für den Fall, dass die SOOS GmbH für den Kunden über längere Zeit nicht erreichbar (Todesfall, Unruhen, Epidemien,…) sein sollte, wurde Rechtsanwalt Mag. Franz Kienast in 1020 Wien, Praterstraße 25A/19, bevollmächtigt Ausfolgungen an Kunden durchzuführen.
IV. Gebühren und Vergütung:
Die Verwahrgebühr wird jährlich jeweils zum 15. des Monats, in welchem die Verwahrung begonnen hat, fällig. Wenn die Gebühr trotz Vorschreibung binnen 3 Wochen ab Fälligkeit nicht auf dem Konto der SOOS GmbH einlangt, werden Verzugszinsen von 10% p.a. über dem Basiszinssatz verrechnet. Bei Beendigung des Vertrages während des Jahres wird die Verwahrgebühr auf den begonnenen Monat genau abgerechnet und der Restbetrag zurückerstattet.
V. Haftung:
Es werden Tresore der höchsten Sicherheitsklasse und VSÖ-geprüfte Alarmsysteme verwendet. Alle verwahrten Gegenstände sind auf Ihren aktuellen Rohstoffwert versichert. Die Versicherung deckt Einbruchdiebstahl, Raub und Feuer. SOOS GmbH übernimmt keine grundsätzliche Haftung bei Schäden oder Verlust aufgrund von höherer Gewalt, sondern haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Personenschäden.
VI. Datenschutz:
SOOS GmbH erklärt, die von ihr erhobenen Daten ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen, an Dritte ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung, zum Beispiel Versand, weiterzugeben und vertraulich und unter Wahrung aller bestehenden und künftigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
VII. Information:
Mitarbeiter der GVS Austria e.U. können Anfragen, Ausfolgungen und Rechnungslegung der SOOS GmbH umsetzen. GVS Austria e.U. und SOOS GmbH gehören beide der GVS Bullion Group an mit dem Eigentümer Helmut Soos.
VIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wien-Leopoldstadt.