Art.nr. GSo2PV

2 Pfund Gold Sovereign

Hersteller:
Royal Mint
Prägejahr:
Diverse Jahre
Nominale:
2 GBP
Material:
Gold
Feingehalt:
917 / 1000
Feingewicht:
14,64 Gramm
Durchmesser:
28,40 mm
Qualität:
Handelsfähig
Menge
Stückpreis
ab 1 Stk.
1.721,70 €
 
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Weitere Infos
Die britische Sovereign Goldmünze wird seit 1816/1817 geprägt und zählt zu den bekanntesten historischen Goldmünzen der Welt. Im Laufe der Jahre zeigte sie verschiedene britische Monarchen – von Königin Victoria bis zu Queen Elizabeth II. Da sowohl Queen Victoria als auch Queen Elizabeth II. besonders lange regierten, existieren mehrere unterschiedliche Porträts ihrer Darstellungen. Queen Victoria erschien beispielsweise mit Schleier oder Krone, während Queen Elizabeth II. unter anderem mit Haarband, Tiara oder Krone dargestellt wurde.

Seit 2024 wird König Charles III. ohne Krone auf den Sovereign-Goldmünzen abgebildet. Ebenfalls häufig gehandelt werden Ausgaben mit König Edward VII. oder König Georg V.

Auch die Rückseiten der Münzen variieren je nach Prägejahr. Am bekanntesten ist das Motiv des Heiligen Georg im Kampf mit dem Drachen. In den Jahren 1826 bis 1870 wurde hingegen das Wappen des Vereinigten Königreichs als Rückseitenmotiv verwendet.

Nachfolgend steht die Abkürzung GVS für GVS Austria e.U., GVS Germany, GVS Bullion und GVS Switzerland. Dieser Ablauf beschreibt, wie GVS Schmuck ankauft. Der Ankauf erfolgt ausschließlich zur Materialverwertung und nicht zur Weiterverwendung der Schmuckstücke.

Vor dem Ankauf wird der Schmuck im Beisein des Kunden unverbindlich geschätzt. Diese erste Einschätzung erfolgt durch Sichtprüfung vorhandener Punzierungen sowie Gewichtsermittlung. Die genannte Summe dient lediglich zur Orientierung und stellt kein verbindliches Ankaufangebot dar. Der Kunde kann diese Berechnung auch selbst vorab online durchführen unter: Schmelzgold

Die Ankaufspreise sind jederzeit transparent online einsehbar, sodass der Kunde vorab eine Orientierung über den Wert seines Schmucks erhält. Bei Abgabe des Schmucks zur Prüfung kennt der Kunde diese Preise und die weitere Abwicklung erfolgt auf dieser Grundlage. Schmuck wird am Markt zunehmend sehr gut gefälscht, häufig ist vergoldetes Material äußerlich nicht von echtem Schmuck unterscheidbar. Daher ist ein Querschnittstest (Aufschneiden) unbedingt erforderlich, um den Kern des Schmuckstücks zu testen.

Nach Abschluss der Analyse wird dem Kunden der endgültige Ankaufspreis genannt. Der Auszahlungsbetrag wird direkt ausbezahlt – je nach Möglichkeiten in bar oder per Überweisung. Mit der Auszahlung geht das vollständige Eigentum am geprüften Schmuck auf GVS über.

Lehnt der Kunde den endgültigen Ankaufspreis ab, wird der Schmuck zurückgegeben. Dem Kunden ist bewusst, dass der Schmuck durch die Analyse beschädigt oder dauerhaft verändert sein kann, insbesondere durch den Querschnittstest (Aufschneiden). Ein Anspruch auf Wertersatz oder Schadensersatz besteht nicht.

Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist GVS verpflichtet, die Identität des Kunden zu überprüfen. Ohne Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises findet kein Ankauf statt.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Ankaufprozesses sowie zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nicht, es sei denn, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.


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