1 Pfund Gold Sovereign Memorial Edition 2022
Die Sovereign Memorial Goldmünze wird seit dem Tod von Queen Elizabeth II im Jahr 2022 zu ihren Ehren in der britischen Royal Mint geprägt. Die Goldmünze ist die erste, die das Portrait von King Charles III abbildet. Sovereign Memorial Goldmünzen kann man mit den Prägejahren 2022 und 2023 kaufen. Der Feingehalt der Memorial Münze beträgt 917/1000, was bei der Sovereign Münze einem Feingewicht von 7,3 Gramm entspricht. Der Nennwert ist ein britisches Pfund. Die Sovereign Goldmünzen haben in der Regel keine Nominale eingeprägt, trotzdem gelten sie im Vereinigten Königreich noch als offizielles Zahlungsmittel.
Auf der Motivseite der Gedenkmünze ist das königliche britische Wappen abgebildet. Das königliche Wappen vereint die Symbole der einzelnen Länder innerhalb des Vereinten Königreiches und spiegelt die königliche Identität und die Geschichte der britischen Monarchie wider. Auf der rechten Seite des Wappens ist ein majestätischer Löwe abgebildet, der für die Stärke Englands steht. Links vom Wappen ziert ein Einhorn die Münze, welches für Schottland steht.
Die Sovereign Memorial Goldmünze ist nicht nur für Münzsammler, sondern auch für Anleger eine gute Investition. Mit der Bekanntheit und dem hohen Goldanteil eignet sie sich als zeitlose und wertvolle Anlagemünze.
Nachfolgend steht die Abkürzung GVS für GVS Austria e.U., GVS Germany, GVS Bullion und GVS Switzerland. Dieser Ablauf beschreibt, wie GVS Schmuck ankauft. Der Ankauf erfolgt ausschließlich zur Materialverwertung und nicht zur Weiterverwendung der Schmuckstücke.
Vor dem Ankauf wird der Schmuck im Beisein des Kunden unverbindlich geschätzt. Diese erste Einschätzung erfolgt durch Sichtprüfung vorhandener Punzierungen sowie Gewichtsermittlung. Die genannte Summe dient lediglich zur Orientierung und stellt kein verbindliches Ankaufangebot dar. Der Kunde kann diese Berechnung auch selbst vorab online durchführen unter: Schmelzgold
Die Ankaufspreise sind jederzeit transparent online einsehbar, sodass der Kunde vorab eine Orientierung über den Wert seines Schmucks erhält. Bei Abgabe des Schmucks zur Prüfung kennt der Kunde diese Preise und die weitere Abwicklung erfolgt auf dieser Grundlage. Schmuck wird am Markt zunehmend sehr gut gefälscht, häufig ist vergoldetes Material äußerlich nicht von echtem Schmuck unterscheidbar. Daher ist ein Querschnittstest (Aufschneiden) unbedingt erforderlich, um den Kern des Schmuckstücks zu testen.
Nach Abschluss der Analyse wird dem Kunden der endgültige Ankaufspreis genannt. Der Auszahlungsbetrag wird direkt ausbezahlt – je nach Möglichkeiten in bar oder per Überweisung. Mit der Auszahlung geht das vollständige Eigentum am geprüften Schmuck auf GVS über.
Lehnt der Kunde den endgültigen Ankaufspreis ab, wird der Schmuck zurückgegeben. Dem Kunden ist bewusst, dass der Schmuck durch die Analyse beschädigt oder dauerhaft verändert sein kann, insbesondere durch den Querschnittstest (Aufschneiden). Ein Anspruch auf Wertersatz oder Schadensersatz besteht nicht.
Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist GVS verpflichtet, die Identität des Kunden zu überprüfen. Ohne Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises findet kein Ankauf statt.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Ankaufprozesses sowie zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nicht, es sei denn, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

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