Art.nr. GSo01HV

1 Pfund Gold Sovereign, Elisabeth II Haarband

Hersteller:
Royal Mint
Prägejahr:
Diverse Jahre
Nominale:
1 GBP
Material:
Gold
Feingehalt:
916,7 / 1000
Feingewicht:
7,3 Gramm
Durchmesser:
22 mm
Qualität:
Zirkuliert
Menge
Stückpreis
ab 1 Stk.
864,90 €
 
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Die Sovereign Goldmünze Elizabeth II wurde zwischen 1957 und 1968 in der britischen Royal Mint geprägt. Der Feingehalt der Münze beträgt 917/1000, was bei der Sovereign Münze einem Feingewicht von 7,3 Gramm entspricht. Der Nennwert ist ein britisches Pfund. Die Sovereign Goldmünzen haben in der Regel keine Nominale eingeprägt, trotzdem gelten sie im Vereinigten Königreich noch als offizielles Zahlungsmittel.

Diese Sovereign Goldmünzen waren die ersten, die das Portrait von Königin Elizabeth II zeigten. Obwohl Elizabeth II bereits 1952 gekrönt wurde, dauerte es ein paar Jahre, bis die Sovereign Goldmünzen mit ihrem Portrait in Umlauf gebracht wurden. Den Kopf der jungen Königin zieren ein Blätterkranz und ein Haarband.

Auf der Rückseite der Münze ist das für Sovereigns typische Bild des Heiligen Georges zu sehen, der einen Drachen bekämpft.

Mit der Goldmünze Sovereign Elizabeth II kann man ein Stück britischer Kultur und Geschichte kaufen. Dennoch ist sie nicht nur ein schönes Sammlerstück für Münzsammler, sondern auch eine gute Anlage für Investoren. Mit der Bekanntheit und dem hohen Goldanteil eignet sie sich als zeitlose und wertvolle Anlagemünze.

Nachfolgend steht die Abkürzung GVS für GVS Austria e.U., GVS Germany, GVS Bullion und GVS Switzerland. Dieser Ablauf beschreibt, wie GVS Schmuck ankauft. Der Ankauf erfolgt ausschließlich zur Materialverwertung und nicht zur Weiterverwendung der Schmuckstücke.

Vor dem Ankauf wird der Schmuck im Beisein des Kunden unverbindlich geschätzt. Diese erste Einschätzung erfolgt durch Sichtprüfung vorhandener Punzierungen sowie Gewichtsermittlung. Die genannte Summe dient lediglich zur Orientierung und stellt kein verbindliches Ankaufangebot dar. Der Kunde kann diese Berechnung auch selbst vorab online durchführen unter: Schmelzgold

Die Ankaufspreise sind jederzeit transparent online einsehbar, sodass der Kunde vorab eine Orientierung über den Wert seines Schmucks erhält. Bei Abgabe des Schmucks zur Prüfung kennt der Kunde diese Preise und die weitere Abwicklung erfolgt auf dieser Grundlage. Schmuck wird am Markt zunehmend sehr gut gefälscht, häufig ist vergoldetes Material äußerlich nicht von echtem Schmuck unterscheidbar. Daher ist ein Querschnittstest (Aufschneiden) unbedingt erforderlich, um den Kern des Schmuckstücks zu testen.

Nach Abschluss der Analyse wird dem Kunden der endgültige Ankaufspreis genannt. Der Auszahlungsbetrag wird direkt ausbezahlt – je nach Möglichkeiten in bar oder per Überweisung. Mit der Auszahlung geht das vollständige Eigentum am geprüften Schmuck auf GVS über.

Lehnt der Kunde den endgültigen Ankaufspreis ab, wird der Schmuck zurückgegeben. Dem Kunden ist bewusst, dass der Schmuck durch die Analyse beschädigt oder dauerhaft verändert sein kann, insbesondere durch den Querschnittstest (Aufschneiden). Ein Anspruch auf Wertersatz oder Schadensersatz besteht nicht.

Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist GVS verpflichtet, die Identität des Kunden zu überprüfen. Ohne Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises findet kein Ankauf statt.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Ankaufprozesses sowie zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nicht, es sei denn, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.


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